quantum satis

quantum satis
Die Mengenangabe quantum satis (lateinisch f;r „so viel wie noetig“, „ausreichende Menge“), kurz qs oder Qs, wird hauptsaechlich in der Pharmazie verwendet, aber auch im Lebensmittelrecht. Sie bedeutet bezueglich einer Zutat, dass zwar keine feste Hoechstmenge vorgeschrieben ist, aber nicht mehr als notwendig verwendet werden soll.


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